Streuobst für Alle - ein Gewinn für Mensch und Natur
Bis Mitte des vergangenen Jahrhunderts waren Streuobstbestände rund um unsere Orte ein gewohntes Bild. Sie prägten unsere Landschaft und waren für Mensch und Natur eine herausragende Bereicherung. Man stelle sich nur die blühenden Bäume im April und die artenreichen und vielfältig strukturierten Flächen in der Flur vor!
Im Lauf der Zeit verloren die Streuobstwiesen an Bedeutung, unsere Landschaft verarmte mit vielen Nachteilen, nicht nur für Flora und Fauna – auch für uns Menschen. Doch die Erkenntnis über diesen Verlust und seine Folgen reifte und es wird von vielen Seiten versucht gegenzusteuern. Unter anderem wurde vom Freistaat Bayern das Förderprogramm „Streuobst für alle“ aufgelegt. Es hat zum Ziel bestehende Streuobstbestände zu bewahren und möglichst viele Neupflanzungen zu fördern.
Streuobst für alle – was steckt dahinter?
Eine Million Obstbäume bis zum Jahr 2035 – auf diesen Umfang erstreckt sich das Fördervolumen dieser Maßnahme und das Budget ist noch lange nicht ausgeschöpft. Gefördert wird der Erwerb von Obstbäumen, die in Bayern gepflanzt werden. Förderfähig sind Kernobst (Apfel/Birne) und Steinobst (Pflaume/Kirsche). Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten (z.B. Speierling, Elsbeere, Holzapfel, Wildbirne u.a.). Bestimmte „Mode-Sorten“ (z.B. Braeburn, Pink Lady…) werden nicht gefördert.
Grundsätzlich werden Kommunen und Vereine gefördert – die dann die beantragten Bäume an Privatpersonen weitergeben können. Die Marktgemeinde Willanzheim stellt sich als Ansprechpartner und Vermittler für das Amt für Ländliche Entwicklung und die privaten Interessenten zur Verfügung.
Bezuschusst wird der Kauf der Bäume mit bis zu 45 Euro pro Baum. Höhere Kosten (aufgrund von besonderen Baumarten oder für Pflanzmaterial) müssen vom Erwerber getragen werden. Es ist egal, ob nur ein Baum im Garten gepflanzt oder eine neue Streuobstwiese angelegt wird (max. 99 Bäume/Hektar). Die Streuobstbäume müssen u.a. folgende Anforderungen erfüllen: Hochstamm (Stammhöhe von 180 cm, mindestens aber 140 cm). Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Ware/Ballenpflanzen handeln – keine Containerpflanzen. Die Bäume müssen mindestens 12 Jahre am Standort verbleiben, die Pflanzstandorte müssen dokumentiert werden.
Wie läuft die Teilnahme an dem Förderprogramm ab?
1. Interessensabfrage (wo soll welche Art/Sorte und Anzahl von Obstbäume) gepflanzt werden sollen.
2. Nach beendeter Abfrage erfolgt die Antragsstellung beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung.
3. Von hier erfolgt die Zustimmung innerhalb von etwa 14 Tagen.
4. Anfrage bei einer Baumschule zur Verfügbarkeit bestimmter Arten und Sorten.
Hier konnte bereits mit der Baumschule Weiglein/Geesdorf Kontakt hergestellt werden. Sie kann qualitativ hochwertige Obstbäume zur Verfügung stellen und hat ein breit gefächertes Spektrum.
5. Auslieferung und Pflanztermin im Herbst – vermutlich Ende Oktober / Anfang November