Aktuelle Nachrichten zum Breitbandausbau
Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern - Markterkundung
Veröffentlicht seit: 20.03.2013
Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gemäß Breitbandrichtlinie (BbR) des Freistaates Bayern;
Markterkundungsverfahren
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe – und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.
Die Bedarfsermittlung des Marktes Willanzheim vom 04.02.2013 hat ergeben, dass 13 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Die Betriebe liegen alle Erschließungsgebiet „Gesamtgemeinde.“ Die genaue Lage kann aus der Grundkarte und der Detailkarte entnommen werden.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Willanzheim gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann der Markt Willanzheim ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Der Markt Willanzheim bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
- ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
- ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, dem Markt bis spätestens 26.04.2013 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage des Marktes kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann der Markt mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Homepage des Marktes Willanzheim veröffentlicht.
Willanzheim, 19.03.2013
Ingrid Reifenscheid-Eckert
1. Bürgermeisterin