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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 finden in diesem Jahr statt. Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Anhängen oder unter www.schoeffenwahl2023.de.

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